Gemein: Beamtenstreikverbot bestätigt

Was ist passiert?

Laut eines Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.06.2018 entspricht das Beamtenrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung dem Grundgesetz. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde von vier beamteten Lehrern. Diese hatten sich durch alle Instanzen bis zum höchsten deutschen Gericht geklagt, nachdem sie aufgrund der Beteiligung an Streiks oder Protesten mit Disziplinarmaßnahmen von ihrem Dienstherrn belegt worden waren.

Was ist das Problem?

Es ist schockierend bis skandalös, dass die Arbeitselite unseres schönen Landes weiterhin nicht für mehr Gehalt oder bessere Arbeitsbedingungen streiken darf.

Was sagt man dazu?

Man kann angesichts dieses schmählichen Fauxpas von Justitia nur mit den Schultern zucken und hilfesuchend zum Himmel schauen. Geknechtet und gepeinigt von maliziösen Dienstherren fristen Beamte ein elendes Dasein. Nun machten sich vier tapfere Recken auf, um für ein wenig mehr Licht in den dunklen und staubigen Staatsdiener-Minen zu sorgen. Sie wurden ausgebremst von einer Horde übereifriger Rechts-Amateure, welche die ungeheure Tragweite ihres Urteils offenkundig gar nicht adäquat einschätzen können.

Dieser Richterspruch ist letzten Endes doch nur ein weiterer Akt jener Ausgrenzungsorgie, welcher sich unsere Beamten schon lange Zeit wehrlos ausgesetzt sehen. Wie entwürdigend muss es für die Hüter der öffentlichen Ordnung sein, nicht in die Sozialversicherung einzahlen zu dürfen. Damit werden sie von der übrigen Arbeitnehmerschaft isoliert. Man nimmt ihnen ruchloser Weise die Möglichkeit, sich solidarisch am Gemeinwesen zu beteiligen und verdonnert sie zur Mitgliedschaft in einer Art Asozialen-Kaste.

Oder man rufe sich jenes geradezu inhumane Faktum ins Gedächtnis, dass Staatsdiener nahezu unkündbar sind. Dieser Willkürakt der Obrigkeit zwingt die bedauernswerten Akten-Schaufler dazu, ein Leben lang im selben Job, und in vielen Fällen auch beim selben Arbeitgeber zu werkeln. Auf diese Weise bleibt es ihnen verwehrt, die freudestiftende und lebensbeflügelnde Wirkung ständiger Jobwechsel am eigenen Leib zu erfahren.

Solche zweifelsohne traumatisierenden Ausgrenzungserlebnisse wünscht man seinem schlimmsten Feind nicht.

Fazit?

Wenn es jemand verdient hat, für bessere Arbeitsbedingungen streiken zu dürfen, dann ist die sich trotz augenfälliger Diskriminierung stets zu immer neuen Höchstleistungen aufschwingende Beamtenschaft. Auch kleine Malheurs wie der NSU-Skandal oder die Affäre um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch deutsche Amtsstuben Fähigkeit hoch drei wabert. Jeder Mensch, der auch nur einen Funken Barmherzigkeit in sich trägt, muss sich mit diesen geschundenen Kreaturen solidarisieren. Er muss aufstehen und an ihrer Seite für die gute Sache kämpfen.